Brandschutzkonzept

Die Erstellung von Brandschutzkonzepten zur Erlangung der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben ist ein zentrales Aufgabengebiet in unserem Büro. Hier moderieren wir im Spannungsfeld zwischen Bauherreninteressen, behördlichen Auflagen und erforderlichen Brandschutzbelangen.

Für jedes Bauvorhaben gilt zunächst einmal die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Landesbauordnungen beziehen sich jedoch insbesondere auf Standard- oder Regelbauten (z.B. Wohn- und Bürogebäude). Auf "nicht-normale" Gebäude, wie z. B. Industriebauten, Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Industriebauten usw., die sogenannten Sonderbauten, lassen sich die Anforderungen der Bauordnungen nicht unbedingt anwenden und müssen auf das jeweilige Bauvorhaben angepasst werden.

Diese Anpassung der Anforderungen und Regelungen erfolgt durch das Brandschutzkonzept – quasi eine spezielle / maßgeschneiderte Bauordnung für Ihr Bauvorhaben.

Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes erfolgt eine ganzheitliche Betrachtung ihres Bauvorhabens. Alle relevanten Faktoren des Gebäudes, angefangen bei der Lage des Gebäudes und dessen Erreichbarkeit, Größe der Brandabschnittsflächen, der Qualität der Bauteile und -stoffe, über Nutzung und Nutzer bis zum organisatorischen Brandschutz im Gebäude werden zueinander in Beziehung gesetzt und die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen abgeleitet.

Wir erstellen unsere Brandschutzkonzepte nach der vfdb-Richtlinie 01/01 (Vorgeschriebene Inhalte), den jeweiligen Bauprüfverordnungen bzw. Bauvorlageverordnungen der Länder sowie für Gebäude des Bundes nach dem Brandschutzleitfaden für Bundesbauten.